Wie ist die rechtliche Situation bei E-Bikes mit Fahrgeschwindigkeit über 25 km/h?

Mit dem Unterstützungsmotor eines Elektrofahrrades oder „Pedelecs“ ist es möglich, eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h zu fahren, bei einer höheren Geschwindigkeit, beispielsweise beim bergab fahren,  schaltet sich der Unterstützungsmotor ab.

E-Bikes mit einer möglichen Geschwindigkeit von über 25 km/h, so genannte S-Pedelecs, benötigen einen Typenschein. Durch die Klassifizierung als Moped kommen Helmpflicht, Alterslimit und Versicherungspflicht zum tragen. Ebenso ist die Benutzung von Radwegen und anderen Wegen, die mit einem Fahrverbot für motorisierte Kfz belegt sind, mit solchen Modellen nicht erlaubt.

Wenn Sie sich für den Kauf eines E-Bikes entschieden haben, können Sie sich auf folgender Website über das aktuelle Kaufangebot und über zu Ihren Bedürfnissen passende E-Bikes beraten lassen:

http://e-radkaufen.vcd.org/kaufberatung.html

Quellen:

Energieinstitut Vorarlberg (2010): Pedelecs. Orientierungshilfen für den Kauf von elektrisch unterstützten Fahrrädern.

URL: http://www.klimaaktiv.at/dam/jcr:4a7fc842-5d7b-452f-abe7-5bcf5f054335/Leitfaden_finalEIV.pdf

energieautark consulting gmbH (2012): Rechtliche Aspekte von Pedelecs.

URL: http://www.energieagentur.co.at/pdfs/GoPedelec_Handbuch-DE-12-08.pdf

Straßenverkehrsordnung 1960, Abschnitt I, §2, Absatz 1, Punkt 22:
URL: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

Kraftfahrgesetz 1967, Abschnitt I, §1, Absatz 2a (30. Novelle):
URL: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384

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