Warum spricht sich der VCÖ gegen Rechtsabbiegen bei Rot aus?

Das Rechtsabbiegen bei Rot für Kraftfahrzeuge gefährdet nach internationalen Erfahrungen die Verkehrssicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Durch die Einführung des Rechtsabbiegens bei Rot für Kfz in den USA der 1970er-Jahre haben sich die Unfälle mit Radfahrenden und Gehenden an Kreuzungen fast verdoppelt.

Ein Grund, warum es mit Rechtsabbiegen bei Rot häufiger zu Unfällen kommt, ist der tote Winkel, durch den die Sicht beim Abbiegen eingeschränkt ist. Besonders bei Lkw ist der tote Winkel bauartbedingt besonders groß und stellt an Kreuzungen eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und Radfahrende dar – selbst an ampelgeregelten Kreuzungen und scheinbar korrektem Verhalten aller Beteiligten.

In Deutschland gibt es einzelne Kreuzung, an denen bei Rot rechts abgebogen werden darf, vor allem als Überbleibsel im Gebiet der ehemaligen DDR. Eine Untersuchung der TU Dresden im Auftrag der „GDV - Unfallforschung der Versicherer“ sehen den Grünpfeil in Deutschland sehr kritisch: Weil er Gefährdungen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer mit sich bringt, weil die überwiegende Mehrzahl der Grünpfeil-Nutzenden nicht anhält und dadurch die Fußgänger- und Radfahrerfurten häufig blockiert werden, schließlich, weil die Grünpfeil-Regelung von den Behörden häufig nicht korrekt verwendet wird.
Es wird festgehalten, dass der Grünpfeil „keine nennenswerten Vorteile im Verkehrsablauf bringt“, andererseits aber Fußgänger und Radfahrer gefährden kann. Ihre Empfehlung: „Mit Blick auf die wachsende Bedeutung des nichtmotorisierten Verkehrs sollte die Anordnung des Grünpfeils grundsätzlich kritisch hinterfragt werden, damit keine zusätzlichen Gefahren für Fußgänger und Radfahrer entstehen.“

International bewährt hat sich allerdings Rechts abbiegen bei Rot für Radfahrende. In den Niederlanden ist es seit 1991 erlaubt, Frankreich hat es nach Pilottests im Jahr 2015 fest eingeführt. Belgien, Dänemark und die Schweiz machen Pilotversuche dazu. Radfahrende haben einen besseren Überblick als die Lenkenden eines Pkw, sind wendiger als mit dem Auto und das Fahrrad gefährdet nicht mit der Masse eines Kraftfahrzeugs Fußgänger.