Warum schlägt der VCÖ vor, Steuerprivilegien für Firmenwagen abzuschaffen?

Die steuerlichen Regelungen in Österreich machen das Autofahren sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte attraktiv – vom Ankauf steuerbegünstigter „Fiskal-Lkw“ für den Chef, bis zum Firmenwagen mit Privatnutzung als Lohnbestandteil für die Beschäftigten. Doch wieso sollen private Autofahrten mit einem Firmenwagen steuerbegünstigt sein – noch dazu völlig unökologisch komplett unabhängig von den gefahrenen Kilometern?

Während eine normale Gehaltserhöhung voll besteuert wird, wird die Privatnutzung eines Firmenwagen lediglich mit 1,5 Prozent (bis 130 Gramm CO2/km) bzw. 2 Prozent des Kaufpreises bewertet und als Sachbezug versteuert. Diese Pauschalierung ist niedriger als der tatsächliche Wert und setzt einen Anreiz, privat viel mit dem Firmenauto zu fahren. Denn die Tankrechnung bezahlt meist der Arbeitgeber.
Aus ökologischen Gründen und damit eine steuerliche Gleichbehandlung von Beschäftigten gewährleistet ist, sollte der wahre Gehaltsvorteil entsprechend der privat gefahrenen Kilometer besteuert werden.

Auch durch die Neuregelung per 1.1.2016 wurde die steuerliche Begünstigung der Firmenwagen nicht wesentlich verringert. Bereits im Jahr 2015 lagen rund zwei Drittel der in Österreich neu zu gelassenen Pkw unter der Grenze von 130 Gramm CO2 pro Kilometer, für das Jahr 2016 ist zu erwarten dass rund drei Viertel der neuzugelassenen Pkw unter diesem Wert liegen werden.

Detaillierte Informationen: Fachbeitrag Gansterer in Recht der Wirtschaft 2/2015: "Firmen-Pkw: Sachbezugswert angemessen?"


Gerne vorgebrachte Argumente gegen eine faire und ökologische Besteuerung der Firmenwagen-Privatnutzung lassen sich leicht entkräften:

  • Es ist klar zwischen dienstlichen Fahrten und der Privatnutzung zu unterscheiden. Natürlich brauchen im Außendienst Beschäftigte ein Dienstauto für Kundenbesuche in der Region. Aber wieso sollen deren private Autofahrten mit dem Firmenwagen steuerbegünstigt sein?
  • Darum geht auch die Behauptung, ohne begünstigte Privatnutzung der Firmenautos würde massenhaft Kilometer-Geld verrechnet, nicht. Dienstfahrten sind Dienstfahrten und daher vom Arbeitgeber abzudecken - entweder per Firmenfahrzeug oder per Kilometergeld fürs Privatauto. Bei vielen Dienstkilometern werden Firmenfahrzeuge das Unternehmen weniger kosten, es zwingt aber niemand die Beschäftigten, sie auch privat zu nutzen.
  • Der Steuerentfall durch die Begünstigung der Privatnutzung in Österreich hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von wie vielen privat genutzen Firmenwagen ausgegangen wird. Laut OECD (Harding 2014) wurden in Österreich für die Privatnutzung von Firmenwagen bisher rund 600 Millionen Euro pro Jahr weniger an Steuern bezahlt als bei gleichwertigen Gehaltsleistungen. Eine Studie des WIFO (Februar 2016) beziffert den Steuerentgang auf 225 und 420 Millionen Euro pro Jahr. Für die Senkung des Eingangssteuersatzes für alle um einen Prozentpunkt sind nur rund 500 Millionen Euro nötig. Davon würden Klein-Verdienende besonders profitieren.
  • Bei mobilen Sozialdiensten werden Kleinstwagen eingesetzt. Deren Nutzung ist von vorneherein viel weniger Wert als in der Privat-Wirtschaft. Lange Ausflugs- und Urlaubsfahrten etwa schließt schon die Fahrzeugart de facto aus. Außerdem ist anzunehmen, dass scharf rechnende Sozialorganisationen die Privatnutzung begrenzen, weil sie ihnen auch Kosten verursacht.

    Wichtig ist eine faire, nutzungsabhängige Besteuerung, also wer viel mit dem Firmenauto privat fährt, soll auch entsprechenden Wert versteuern. Das ist auch bei der oft angeführten Altenpflegerin nur fair. Antatt eines billigen Autos hätte sie wahrscheinlich lieber ein besseres Gehalt, oder?

 

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