VCÖ: Vier von zehn Pendlerpauschale-Bezieher haben Arbeitsweg von unter 20 km

VCÖ: 30 Prozent des Pendlerpauschales von Personen mit mehr als 45.000 Euro Jahreseinkommen beantragt

Foto:  Petra Bork/pixelio.de

VCÖ (Wien, am 12. April 2021) – Laut Daten des Finanzministeriums wurden zuletzt fast ein Drittel des Pendlerpauschales von Personen mit einem Jahreseinkommen von über 45.000 Euro beantragt, informiert der VCÖ. Der Anteil beim steuerlich wirksamen Pendlerpauschale ist bei hohen Einkommen noch einmal größer, weil die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist. Laut Berechnungen des WIFO erhält das niedrigste Einkommensviertel nur drei Prozent des steuerlich wirksamen Pendlerpauschale-Kuchens, während das höchste Einkommensviertel ein rund zwölfmal so großes Stück erhält. Zudem haben vier von zehn Personen, die ein Pendlerpauschale beziehen, einen Arbeitsweg von nur zwei bis 19 Kilometern. Der VCÖ fordert eine Umgestaltung des Pendlerpauschales mit verstärkten ökologischen Anreizen und besserer sozialer Treffsicherheit.

„Dem Pendlerpauschale wird zugeschrieben, vor allem Personen mit langem Arbeitsweg zu unterstützen. Viele haben das Bild von Pendlern aus dem Waldviertel oder dem Südburgenland vor Augen. Die Realität sieht anders aus“, fasst VCÖ-Experte Michael Schwendinger aktuelle Daten des Finanzministeriums zusammen. Die Anzahl der Pendlerpauschale-Bezieher mit einem Arbeitsweg von zwei bis 19 Kilometer war zuletzt mit 396.000 viermal so hoch, wie die Anzahl jener, die einen Arbeitsweg von mehr als 60 Kilometer haben, macht der VCÖ aufmerksam. Die Anzahl der Pendlerpauschale-Bezieher mit einem Arbeitsweg von unter 20 Kilometern ist in den vergangenen zehn Jahren mit 64.000 deutlich stärker gestiegen als die Anzahl der Beschäftigten mit einem Arbeitsweg von über 60 Kilometern, die um 6.000 zunahm.

Da das Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist, profitieren Personen mit hohem Einkommen für den gleichen Arbeitsweg von einem höheren Pendlerpauschale. Von den 850 Millionen Euro an großem Pendlerpauschale, die im Jahr 2019 beantragt wurde, entfielen auf Personen mit einem Jahreseinkommen von unter 12.000 Euro nicht einmal neun Prozent, auf Personen mit einem Jahreseinkommen von über 60.000 Euro hingegen 13 Prozent. Die Antragssumme für das kleine Pendlerpauschale machte nach vorläufigen Daten 249 Millionen Euro aus, sechs Prozent davon beantragten Personen mit einem Jahreseinkommen von unter 12.000 Euro, der Anteil von Personen mit über 60.000 Euro Jahreseinkommen war mit fast 21 Prozent mehr dreimal so hoch, verdeutlicht der VCÖ. Laut Berechnungen des WIFO sind vom gesamten steuerlich wirksamen Pendlerpauschale nur drei Prozent an das Viertel mit dem niedrigsten Einkommen gegangen, während das Viertel mit dem höchsten Einkommen ein rund zwölfmal so großes Stück erhalten hat.

Neben dem Pendlerpauschale gibt es noch weitere Förderungen für den Arbeitsweg, wie etwa den Pendlereuro, den Verkehrsabsetzbetrag und in einigen Bundesländern zusätzliche Pendlerförderungen. Laut WIFO lässt sich der Staat die direkte Förderung der Arbeitswegmobilität mehr als 1,5 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Dabei mangelt es an ökologischen Kriterien.

Sogar wenn eine gute Öffi-Verbindung am Arbeitsweg zur Verfügung steht, macht es für das Pendlerpauschale derzeit keinerlei Unterschied, ob das Angebot auch genutzt wird. „Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise ist die Arbeitswegförderung viel stärker nach ökologischen und auch sozialen Kriterien auszurichten. Auch braucht es stärkere Anreize für Unternehmen, betriebliches Mobilitätsmanagement umzusetzen. Viele erfolgreiche Beispiele zeigen, dass damit Unternehmen einen großen Beitrag leisten können, damit Beschäftigte klimaverträglich zur Arbeit kommen“, betont VCÖ-Experte Schwendinger.

VCÖ: Vier von zehn Beziehenden des Pendlerpauschales haben Arbeitsweg von unter 20 Kilometern (Anteil Personen mit Pendlerpauschale und laut Finanzministerium zuordenbarer Arbeitsweglänge)

2 bis 19 km: 39,8 Prozent

20 bis 39 km: 37,9 Prozent

40 bis 59 km: 12,7 Prozent

60 Kilometer und mehr: 9,6 Prozent

Quelle: BMF, VCÖ 2021

 

VCÖ: Viel Pendlerpauschale wird von Personen mit hohem Einkommen beantragt (Anteil der bei Arbeitnehmerveranlagung beantragter Pendlerpauschale)

Kleines Pendlerpauschale:

Jahreseinkommen unter 12.000 Euro: 6,0 Prozent

Jahreseinkommen von über 45.000 Euro: 38,5 Prozent

Jahreseinkommen von über 60.000 Euro: 20,7 Prozent

Jahreseinkommen von über 80.000 Euro: 8,6 Prozent

Großes Pendlerpauschale:

Jahreseinkommen unter 12.000 Euro: 8,8 Prozent

Jahreseinkommen von über 45.000 Euro: 27,8 Prozent

Jahreseinkommen von über 60.000 Euro: 13,0 Prozent

Jahreseinkommen von über 80.000 Euro: 4,7 Prozent

Quelle: BMF, VCÖ 2021

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