VCÖ: Flugtreibstoff Kerosin wurde im Vorjahr mit rund 360 Millionen Euro steuerlich begünstigt

VCÖ (Wien, 25. Jänner 2018) – Im Gegensatz zu Diesel, Benzin oder Heizöl wird für Kerosin keine Mineralölsteuer eingehoben. Die Steuerbegünstigung des Treibstoffs für den Flugverkehr betrug allein in Österreich im Vorjahr rund 360 Millionen Euro, wenn die Mineralölsteuer von Diesel als Grundlage genommen wird, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Wird die Mineralölsteuer von Benzin als Grundlage genommen, steigt die Steuerbegünstigung von Kerosin sogar auf rund 440 Millionen Euro. Der VCÖ fordert ein Ende der Steuerbegünstigung von Kerosin und den verstärkten Ausbau grenzüberschreitender Bahnverbindungen in der EU.

Flugzeuge verursachen pro Personenkilometer mehr als doppelt so hohe CO2-Emissionen wie Pkw, acht Mal so hohe CO2-Emissionen wie Reisebusse und 28 Mal so hohe Emissionen wie die Bahn in Österreich, macht der VCÖ aufmerksam. Doch während Pkw und Busse Mineralölsteuer und die Bahn Energiesteuer zahlen, ist der Flugtreibstoff Kerosin von der Mineralölsteuer befreit. Zusätzlich ist für Flugtickets im internationalen Flugverkehr keine Umsatzsteuer zu bezahlen.

Im Vorjahr wurden in Österreich rund 920 Millionen Liter Kerosin getankt. Wird die Mineralölsteuer auf Diesel als Grundlage genommen, dann betrug im Vorjahr die Steuerbegünstigung von Kerosin rund 360 Millionen Euro, berichtet der VCÖ. Wird die Mineralölsteuer, die beim Tanken von Benzin anfällt als Grundlage genommen, dann betrug die Steuerbegünstigung sogar rund 440 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2011 summiert sich die Steuerbegünstigung von Kerosin in Österreich auf 2,4  Milliarden Euro (bei Mineralölsteuer wie Diesel)  bis 2,9 Milliarden Euro (Mineralölsteuer wie Benzin). Zum Vergleich: Die Im Jahr 2011 eingeführte Flugticketabgabe summierte sich seither lediglich auf 0,7 Milliarden Euro.

„Dass ausgerechnet jenes Verkehrsmittel, das am meisten klimaschädliches CO2 ausstößt, steuerlich begünstigt wird, ist ein schwerwiegender Fehler. Ein Fehler, der auf EU-Ebene rasch zu korrigieren ist“, spricht sich VCÖ-Experte Markus Gansterer für die Abschaffung der Steuerbegünstigung von Kerosin aus.

Der VCÖ weist darauf hin, dass EU-weit der Flugverkehr der am stärksten wachsende Verkehrsträger ist. Seit dem Jahr 1995 haben sich in der EU die mit Flugzeugen zurückgelegten Kilometer fast verdoppelt, seit dem Jahr 2010 sind sie um ein Viertel gestiegen. Die internationalen Steuerbegünstigungen für den Flugverkehr gehen auf das Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 zurück, als der Flugverkehr als junger Verkehrsträger noch gefördert werden sollte. Diese Regelung ist heute völlig antiquiert und ist eine für die Energie- und Klimaziele kontraproduktive Förderung.

„Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben bisher versagt, die klimafreundlicheren Alternativen zum Flugverkehr zu forcieren. So sollte jede EU-Hauptstadt optimal mit schnellen Bahnverbindungen erreichbar sein. So können Kurzstreckenflüge auf die Bahn verlagert werden“, stellt VCÖ-Experte Gansterer fest. Auch braucht es Anreize, damit das große Potenzial von Videokonferenzen zur Verringerung geschäftlicher Flugreisen stärker genutzt wird. Jede vierte Flugreise der Österreicher ist geschäftlich.

VCÖ: Flugtreibstoff Kerosin wird massiv steuerlich begünstigt
(Ausmaß der Steuerbegünstigung von Kerosin in Österreich im Jahr 2017)
Bei Kerosinsteuer von 0,397 Euro (wie Diesel): rund 360 Millionen Euro
Bei Kerosinsteuer von 0,482 Euro (wie Benzin): rund 440 Millionen Euro
Quelle: VCÖ 2018

 

 

 

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