VCÖ: „Corona-Raser“ sind Sicherheitsrisiko - Strafen für Raser rasch erhöhen

VCÖ: Mit dem Tempo steigt Unfallrisiko und Verletzungsschwere

VCÖ (Wien, 10. April 2020) –  Der Verkehr auf Österreichs Straßen hat infolge der Coronakrise deutlich abgenommen, die Zahl der eklatanten Überschreitungen von Tempolimits ist laut Polizei aber trotzdem hoch. Mittlerweile wurde bereits der Begriff der „Corona-Raser“ geprägt. Der VCÖ – Mobilität mit Zukunft weist darauf hin, dass die Überschreitung von Tempolimits den Anhalteweg massiv erhöht und damit auch das Unfallrisiko sowie die Verletzungsschwere bei Unfällen. Der VCÖ fordert daher eine rasche Anhebung der Strafen für Raser.

224 km/h auf der A1, vier Autofahrer mit mehr als 200 km/h auf der A14, mit 179 km/h in einer Tempo 100 Zone, mit 161 km/h auf einer Freilandstraße, wo Tempo 80 gilt, 111 km/h im Ortsgebiet. Das ist nur eine Auswahl von Polizeimeldungen über Raser in den vergangenen Tagen. „Eine kleine Gruppe gefährdet das Leben und die Gesundheit vieler Menschen. Raserei erhöht das Unfallrisiko und ist in Zeiten der Coronakrise doppelt verantwortungslos.  Denn Verkehrsunfälle verursachen Einsatzkräften und  Ärzten, die ohnedies bereits Unmenschliches leisten, noch zusätzliche Arbeit“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, welche Folgen zu hohes Tempo für den Anhalteweg hat: Ein Pkw, der im Ortsgebiet mit 50 km/h einen Anhalteweg von 24 Metern hat, hat bei 80 km/h einen Anhalteweg von 51 Metern und nach 24 Metern noch eine Geschwindigkeit von 72 km/h. Wird ein Fußgänger mit diesem Tempo angefahren, sind tödliche Verletzungen die Folge.

Ein Pkw, der bei erlaubten 100 km/h einen Anhalteweg von 74 Metern hat, steht bei Tempo 140 erst 60 Meter später und hat nach 74 Metern noch eine Geschwindigkeit von 106 km/h. Ein Zusammenstoß bei diesem Tempo endet für Pkw-Insassen mit schwersten, meist tödlichen Verletzungen.

Die Strafhöhen stehen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des Delikts. Wer im Ortsgebiet um 40 km/h zu schnell fährt und außerhalb des Ortsgebiets um 50 km/h zu schnell, hat mit einem Führerscheinentzug von nur zwei Wochen und einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro zu rechnen. Der VCÖ fordert für Raser in Österreich eine deutliche Anhebung der Geldstrafe und einen deutlich längeren Führerscheinentzug.  „In Finnland und Schweden zum Beispiel steigt die Geldstrafe für Raser mit dem Einkommen. Und damit haben diese Geldstrafen auch für Personen mit höherem Einkommen eine abschreckende Wirkung“, sieht VCÖ-Experte Schwendinger einkommensabhängige Strafen auch für Österreich als eine sinnvolle Maßnahme.

Insgesamt ist das Bewusstsein, dass Schnellfahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern sowohl die eigene als auch die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, zu schärfen. Die Verharmlosung von zu hohem Tempo ist gefährlich, weil sich Raser dadurch auch noch bestätigt fühlen. „Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz:  Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere. Es ist daher auch kein Zufall, dass die verkehrssichersten Staaten Europas niedrigere Tempolimits haben “, erläutert VCÖ-Experte Schwendinger.

Um die Zahl der Verkehrsunfälle am Osterwochenende möglichst niedrig zu halten, sind folgende Sicherheitstipps zu beherzigen: Rücksichtsvoll und mit voller Aufmerksamkeit fahren, das heißt unter anderem sowohl „Don’t drink and drive“ als auch „Don’t phone and drive“  und vor allem Tempolimits einhalten. „Tempolimits sind Obergrenzen und keine Mindestgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Experte Schwendinger.

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