VCÖ begrüßt Strafverschärfungen für Raser: Ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen

VCÖ: Wer in Tempo 30 Zone doppelt so schnell fährt hat dreimal so langen Anhalteweg!

VCÖ (Wien, 10. März 2021) – Raser sind eine kleine Minderheit, die jedoch extrem großen Schaden anrichten können. Der VCÖ begrüßt die heute von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen, wie die Verdoppelung der Mindestentzugsdauer und des Beobachtungszeitraums sowie die Erhöhung des Strafrahmens. Aus Sicht des VCÖ ist das Paket aber nicht weitgehend genug. Der Führerschein wird weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km /h abgenommen. Auch fehlt die Aufnahme ins Vormerksystem. Zu hohes Tempo ist die Hauptursache tödlicher Verkehrsunfälle.

„Die Anzahl der Raser ist gering, der von ihnen verursachte Schaden aber extrem hoch. Deshalb sind die höheren Strafen zu begrüßen“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger zu den heute von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen fest. Im Vorjahr wurde 7.960 Personen aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h im Freiland der Führerschein entzogen, im Jahr 2019 wurden 7.198 Raser erwischt. Alarmierend ist, dass mehr als ein Drittel der erwischten Raser im Ortsgebiet unterwegs waren, also dort, wo viele zu Fuß unterwegs sind, Kinder, Familien, Seniorinnen und Senioren.

Der Strafrahmen wird nun von 2.180 auf bis zu 5.000 Euro erhöht, die Mindestentzugsdauer des Führerscheins von zwei Wochen auf ein Monat verdoppelt und bei Wiederholungsfall von sechs Wochen auf drei Monate. Der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen wird von zwei auf vier Jahre ebenfalls verdoppelt. Als Manko am präsentierten Paket sieht der VCÖ, dass die Grenze für die Führerscheinabnahme im Ortsgebiet nicht von 40 auf 30 km/h reduziert wurde. „Wer in einer Tempo 30 Zone doppelt so schnell erlaubt fährt, gefährdet das Leben von Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Pkw, der mit 30 km/h einen Anhalteweg  von elf Metern hat, hat bei 60 km/h mit 32 Metern einen fast dreimal so langen Anhalteweg und nach elf Metern noch die volle Geschwindigkeit“, verdeutlicht VCÖ-Experte Schwendinger.

Insgesamt ist das Bewusstsein, dass Schnellfahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern sowohl die eigene als auch die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, zu schärfen. Nicht angepasste Geschwindigkeit In Österreich ist nicht  angepasste Geschwindigkeit die Hauptursache tödlicher Unfälle. Im Vorjahr war laut Innenministerium Tempo die Ursache für 31,8 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle, im Zeitraum 2015 bis 2019 wurden allein durch nicht angepasste Geschwindigkeit 460 tödliche Verkehrsunfälle verursacht, macht der VCÖ aufmerksam. Die Verharmlosung von zu hohem Tempo ist gefährlich, weil Raser sich dadurch auch noch bestätigt fühlen. „Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere. Es ist daher auch kein Zufall, dass die verkehrssichersten Staaten Europas niedrigere Tempolimits haben “, erläutert VCÖ-Experte Schwendinger.

Österreich hat bei der Verkehrssicherheit aufgrund von Versäumnissen in der Vergangenheit noch großen Aufholbedarf, um die europäische Spitze zu erreichen. Deshalb sind weitere Schritte zu setzen, wie die Ausweitung des Vormerksystems. Delikte wie Handy am Steuer und auch die Überschreitung des Tempolimits im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h und außerhalb um mehr als 30 km/h sind ins Vormerksystem aufzunehmen, um gezielte Bewusstseinsarbeit leisten und Risikolenker rechtzeitig erkennen zu können. Auch die zu hohen Toleranzgrenzen beim Überschreiten der Tempolimits sind rasch zu senken. "Je früher weitere Maßnahmen gesetzt werden, umso mehr Unfälle können verhindert, umso mehr Menschenleben können gerettet werden", betont VCÖ-Experte Schwendinger.

Der VCÖ weist auf das Beispiel der Schweiz hin, wo die Tempolimits auf Freilandstraßen und Autobahnen niedriger als in Österreich sind, es de facto keine Toleranzgrenzen beim Überschreiten der Tempolimits gibt und die Strafen höher sind. Im Jahr 2019 vor der Covid-19 Pandemie wurden in der Schweiz 187 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet, in Österreich waren es mit 416 mehr als doppelt so viele und selbst im Coronajahr 2020 mit 338 um 80 Prozent mehr. Und während in der Schweiz so wie in Schweden im Jahr 2019 pro Million Einwohnerinnen und Einwohner  22 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kamen und in Norwegen 20, waren es in Österreich mit 46 mehr als doppelt so viele.

VCÖ: Mit dem Tempo nimmt Anhalteweg massiv zu Anhalteweg =  Reaktionsweg + Bremsweg

Ein Pkw, der bei Tempo 30 einen Anhalteweg von 11 Metern hat, hat bei 60 km/h einen Anhalteweg von 32 Metern und nach 11 Metern noch die volle Geschwindigkeit von 60 km/h.

Ein Pkw, der bei Tempo 50 einen Anhalteweg von 24 Metern hat, hat bei 80 km/h einen Anhalteweg von 51 Metern und nach 24 Metern noch eine Geschwindigkeit von 72 km/h. Bei 100 km/h beträgt der Anhalteweg 74 Meter, nach 24 Metern hat dieses Fahrzeug noch eine Geschwindigkeit von 98 km/h

Ein Pkw, der bei Tempo 100 einen Anhalteweg von 74 Metern hat, hat bei 140 km/h einen Anhalteweg von 132 Metern und nach 74 Metern noch eine Geschwindigkeit von 106 km/h.

Ein Pkw, der bei Tempo 130 einen Anhalteweg von 116 Metern hat, hat bei 170 km/h einen Anhalteweg von 186 Metern und nach 116 Metern noch eine Geschwindigkeit von 117 km/h.

Quelle: VCÖ 2021

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