Carsharing für ganz Österreich

Pkw sind der Hauptverursacher der Emissionen im Verkehr. Das Siegesprojekt des 30. Mobilitätspreises, „carsharing Österreich“, stellt der Abhängigkeit vom privaten Pkw vor allem im ländlichen Raum eine österreichweit einsetzbare Carsharing-Lösung entgegen.

Carsharing-Betriebe gibt es mittlerweile vielerorts in Österreich. Durch die gemeinsame Nutzung von Pkw werden Kosten und Emissionen reduziert. Vor allem in ländlichen Regionen ist Carsharing eine wichtige Ergänzung zum Öffentlichen Verkehr, Radfahren und Gehen. Denn besonders dort ist ein qualitativ hochwertiges Angebot im Öffentlichen Verkehr oft nicht vorhanden oder nicht genügend ausgebaut. Der private Pkw dominiert die Mobilitätsversorgung – oft mit Zweit- und Dritt-Pkw im Haushalt. Die Zahl der Zweit- und Drittautos hat sich in Österreich seit dem Jahr 2000 von 710.000 auf mittlerweile über 1,5 Millionen mehr als verdoppelt. Carsharing-Angebote sind lokal unterschiedlich organisiert und machen eine gemeinschaftliche Nutzung der Fahrzeuge verschiedener Carsharing-Angebote oft schwierig. Matthias Zawichowski und der Verein „carsharing-Österreich“ setzen mit einer überregionalen Plattform auf die Vernetzung lokaler Carsharing-Angebote zu einem österreichweit einheitlichen Mobilitätsangebot. Ein innovatives Abrechnungssystem, bei dem die Rechnung aus einer Hand kommt, soll Carsharing attraktiver machen. Dafür wurden in einem ersten Schritt die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.

Einheitlicher Carsharing-Tarif in ganz Österreich

Einmal bei einer teilnehmenden Carsharing-Organisation registriert, kann das Angebot in ganz Österreich – über die Heimatregion hinaus – bei den kooperierenden Carsharing-Betrieben genutzt werden. Über eine App kann die Verfügbarkeit von Pkw überprüft und diese auch reserviert werden. Eine Scheckkarte dient zur Entsperrung des gebuchten Pkw. Durch den österreichweiten Tarif werden, ähnlich wie beim Roaming beim Mobiltelefon, Fahrten mit Fahrzeugen anderer Carsharing-Betriebe über eine betriebsübergreifende Plattform mit dem Stamm-Carsharing-Betrieb gegengerechnet. Nutzerinnen und Nutzer erhalten eine Leistungsverrechnung von ihrem örtlichen Carsharing-Betrieb.

Mittlerweile sind elf lokale Carsharing-Betriebe in vier Bundesländern (Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark) zusammengeschlossen. Mit dabei sind unter anderem Angebote aus dem Traunviertel, Mühlviertel, Freistadt, Donau-Böhmerwald, Thayaland und Gänserndorf. Diese elf Vereine stellen insgesamt 90 Fahrzeuge, bei denen es sich ausschließlich um mit Ökostrom geladene Elektro-Fahrzeuge handelt, zum Carsharing zur Verfügung. Rund 1.000 Personen nutzen aktuell diesen Carsharing-Verbund – Tendenz steigend. Die Plattform ist für die Integration weiterer Vereine und Schnittstellen, wie zum Beispiel mit der Bahn, mit Anbietern von Mikro-ÖV und anderen geteilten Mobilitätsformen offen. So sollen Möglichkeiten eines individuell zusammengestellten multimodalen Mobilitätsangebots geschaffen und erweitert werden.

Informationen zu allen beim VCÖ-Mobilitätspreis 2021 ausgezeichneten Projekten finden Sie unter www.vcoe.at/mobilitaetspreis

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VCÖ und WWF: Mehr als 17.000 Hasen pro Jahr Opfer des Straßenverkehrs

Wien, am 28. März 2024 – Osterzeit ist Reisezeit. Das bedeutet auch eine besondere Gefahr für Hasen und andere Wildtiere: Jährlich werden in Österreich mehr als 17.000 Hasen von Kraftfahrzeugen niedergefahren und getötet. Darauf machen VCÖ und WWF jetzt aufmerksam. Insgesamt wurden zuletzt pro Jahr mehr als 70.000 Wildtiere zum Opfer des Straßenverkehrs, wie die von der Statistik Austria erfassten Meldungen an die Bezirkshauptmannschaften zeigen. VCÖ und WWF kritisieren angesichts dieser Zahlen den starken Bodenverbrauch in Österreich. In den letzten zehn Jahren wurde täglich eine Fläche von drei Fußballfeldern für Verkehr verbaut. Insgesamt gibt es heute bereits 128.300 Kilometer an Straßen in Österreich.  VCÖ und WWF fordern daher eine deutliche Reduktion des Bodenverbrauchs und ein Ende der Zersiedelung. Zentraler Bestandteil hierbei ist ein Bodenschutzgesetz, in dem insbesondere eine verbindliche Obergrenze für den Bodenverbrauch festgelegt wird.

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Foto: Sarah Duit