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VCÖ-Kritik: Verkehrsabsetzbetrag seit Einführung im Jahr 1988 nicht erhöht

Ausgabe: 2010-117 vom 28.07.2010

Im gleichen Zeitraum ist Pendlerpauschale um Zweieinhalbfaches gestiegen

VCÖ fordert Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags auf mindestens 450 Euro

Der Verkehrsabsetzbetrag, der allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht, wurde seit seiner Einführung im Jahr 1988 nicht mehr erhöht, kritisiert der VCÖ. Durch die Inflation ist der Absetzbetrag heute nur mehr halb so viel wert wie vor 22 Jahren. Der VCÖ weist darauf hin, dass im gleichen Zeitraum die Pendlerpauschale um das zweieinhalb Fache gestiegen ist und das Kilometergeld um insgesamt 68 Prozent. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages und eine Reform der Pendlerpauschale.

Rund 2,7 Millionen unselbständig Beschäftigte in Österreich wohnen so nahe am Arbeitsplatz, dass sie keine Pendlerpauschale beziehen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Sie erhalten aber, so wie die Pendlerinnen und Pendler, den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser wird automatisch bei der Lohnberechnung berücksichtigt und soll die Aufwendung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit abdecken. „Der Absetzbetrag beträgt heute 291 Euro, das sind umgerechnet 4.000 Schilling und ist damit genauso hoch wie bei der Einführung im Jahr 1988. Seither gab es keine einzige Erhöhung. Damit ist allein durch die Teuerung der Absetzbetrag nur mehr die Hälfte wert“, kritisiert VCÖ-Experte DI Martin Blum.

Die Lebenserhaltungskosten sind heute um rund 52 Prozent höher als im Jahr 1988. Der VCÖ weist darauf hin, dass das Kilometergeld für dienstliche Autofahrten seit dem Jahr 1988 um 68 Prozent von 25 auf 42 Cent erhöht wurde, die Pendlerpauschale je nach Kategorie sogar um 137 bis 161 Prozent. Die VCÖ-Untersuchung zeigt, dass beispielsweise das große Pendlerpauschale für jene, die 25 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen, heute 1.356 Euro im Jahr beträgt, im Jahr 1988 waren es umgerechnet rund 523 Euro.

„Die Bundesregierung betont in ihrer Klimaschutz-Strategie und in ihrer Energiestrategie, dass kurze Arbeitswege für die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und des Energieverbrauchs wichtig sind. Die nicht erfolgte Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages bei gleichzeitiger Erhöhung der Pendlerpauschale steht dazu im Widerspruch. Zudem ist fraglich, ob das Auseinanderdriften von Pendlerpauschale und Verkehrsabsetzbetrag rechtlich noch haltbar ist und, ob dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht“, stellt VCÖ-Experte Blum fest.

Der VCÖ fordert die Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages von derzeit 291 Euro auf mindestens 450 Euro, wodurch die Teuerung seit dem Jahr 1988 ausgeglichen wird. Gleichzeitig soll die Pendlerpauschale grundlegend reformiert werden. „Das derzeitige System der Pendlerförderung ist sozial ungerecht und ökologisch kontraproduktiv. Das Gießkannensystem führt dazu, dass auch viele Wohlhabende eine Pendlerförderung erhalten. Zudem bevorzugt das derzeitige System Besserverdienende, denn die Pendlerpauschale verringert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, wodurch Wohlhabende stärker profitieren als schlechter Verdienende. Und ökologische Kriterien werden derzeit überhaupt nicht berücksichtigt“, macht VCÖ-Experte Blum aufmerksam. Im Jahr 2008 machten 51.000 Schilling-Millionäre in Summe rund 60 Millionen Euro Pendlerpauschale geltend.

Rückfragen: VCÖ-Kommunikation, Christian Gratzer (01) 8932697, (0699)18932695

VCÖ: Verkehrsabsetzbetrag seit Einführung im Jahr 1988 nicht mehr erhöht

Verkehrsabsetzbetrag:
Im Jahr 2010: 291 Euro (Änderung null Prozent) Im Jahr 1988: 4.000 Schilling (=291 Euro)
Quelle: BMF, VCÖ 2010

Pkw-Kilometergeld
Im Jahr 2010: 42 Cent (plus 68 Prozent) Im Jahr 1988: 3,50 Schilling (= 25 Cent)
Quelle: BMF, VCÖ 2010

Großes Pendlerpauschale

Im Jahr 2010 (in Klammer Erhöhung seit dem Jahr 1988):
2 bis 19 km: 342 Euro pro Jahr (plus 211 Euro – plus 161 Prozent) 20 bis 39 km: 1.356 Euro pro Jahr (plus 833 Euro – plus 159 Prozent) 40 bis 59 km: 2.361 Euro pro Jahr (plus 1.445 Euro – plus 158 Prozent) Über 60 km: 3.372 Euro pro Jahr (plus 2.064 Euro – plus 158 Prozent)
Quelle: BMF, VCÖ 2010

Kleines Pendlerpauschale

Im Jahr 2010 (in Klammer Erhöhung seit dem Jahr 1988):
20 bis 39 km: 630 Euro pro Jahr (plus 368 Euro – plus 141 Prozent) 40 bis 59 km: 1.242 Euro pro Jahr (plus 719 Euro – plus 137 Prozent) Über 60 km: 1.857 Euro pro Jahr (plus 1.072 Euro – plus 137 Prozent)
Quelle: BMF, VCÖ 2010

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Benützung des öffentlichen Verkehrs ist nicht möglich oder nicht zumutbar.

Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist möglich und zumutbar.
 

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