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Flugabgabe: Ein Schritt zu mehr Kostengerechtigkeit

Factsheet: 2010-12

Flugverkehr ist derzeit weitgehend steuerbefreit. Auch deshalb hat sich der Flugverkehr in Österreich seit dem Jahr 1990 mehr als -verdoppelt. Der Ausstoß klimaerwärmender Treibhausgase und der Fluglärm sind stark gestiegen.

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Die Flugabgabe ist ein wichtiger Schritt zu mehr Kostengerechtigkeit. Die Steuerbefreiung von Kerosin geht auf das Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 zurück. Es war die Absicht, das junge Verkehrsmittel Flugzeug zu fördern, damit sich dieses am Markt behaupten kann. Das ist erfolgreich gelungen. Das Flugzeug erlebte einen regelrechten Steigflug und ist heute der Verkehrsträger, der am meisten wächst. Die Steuerbefreiung hat wesentlich zum Zuwachs des Flugverkehrs beigetragen. Billigfluglinien können deshalb Flugreisen fast zum Nulltarif anbieten. Zum Schaden der Umwelt und zum Leidwesen der Bevölkerung in der Nähe der Flughäfen.

Steuerbefreiungen ausgerechnet für klimaschädlichstes Verkehrsmittel
Auf der Strecke von Wien nach München verursacht eine Person, die im Flugzeug reist, durchschnittlich 146 Kilogramm CO2, eine Person mit dem Pkw 64 Kilogramm und mit der Bahn rund sechs Kilogramm CO2. Doch steuerlich begünstigt ist ausgerechnet das klimaschädlichste der drei Verkehrsmittel. Flugkraftstoffe sind von der Mineralölsteuer befreit und für Flugtickets ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Eine Flugabgabe ist daher ein wichtiger erster Schritt zu mehr Kostengerechtigkeit.


Flugverkehr genießt große Steuerprivilegien

Der Flugverkehr nimmt rasant zu. Der Personenverkehr in der Luft hat sich in Österreich zwischen den Jahren 1990 und 2009 mehr als verdreifacht. Im Jahr 1990 gab es sieben Millio-nen Fluggäste an Österreichs Flughäfen, im Jahr 2009 waren es bereits 22,5 Millionen.

Flugverkehr ist Schlusslicht bei der Ökobilanz
Die negative Klimawirkung des Flugverkehrs ist um das 2,7-fache höher als am Boden, weil die CO2-Emissionen in empfindlichen Schichten der höheren Atmosphäre erfolgen. Wird diese zusätzliche Klima-wirkung berücksichtigt, verursacht ein Flugzeug pro Personenkilometer bei einem Kurzstreckenflug durchschnittlich 365 Gramm CO2 und bei einem Langstreckenflug 291 Gramm. Beim Pkw fallen pro Personenkilometer durchschnittlich 160 Gramm CO2 an, bei der Bahn sind es rund 16 Gramm. Das Flugzeug ist damit pro Kilometer rund 20-mal klimaschädlicher als die Bahn und doppelt so klimaschädlich wie das Auto.

Bahn als Alternative zu Kurzstreckenflügen
Im Vergleich von Flugzeug und Bahn ist die Zeitersparnis bei Inlandstrecken kaum gegeben. Die Gesamtreisezeit ist bei der Bahn nur etwas länger als mit dem Flugzeug. Gleichzeitig ergibt sich ein beim Flugzeug deutlich höherer CO2-Ausstoß. Die Einsparpotenziale sind sehr groß. Gerade bei Kurzstrecken stößt das Flugzeug nochmals mehr Schadstoffe aus als im Vergleich zu einem Langstreckenflug.

Fluglärm ist ein größer werdendes Problem
Gesundheit und Lebensqualität entlang der Flugschneisen bei Flughäfen werden durch Fluglärm massiv beeinträchtigt. Häufig leiden Betroffene unter Schlafstörungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In den vergangenen Jahren haben insbesondere Billigfluglinien dazu beigetragen, dass der Flugverkehr und mit ihm die Lärmbelastung gestiegen sind. Zwischen den Jahren 2003 und 2007 hat in Österreich die Lärmstörung durch Flugzeuge um ein Viertel zugenommen. Jede 15. Person fühlt sich im Wohnumfeld von Fluglärm beeinträchtigt.

Emissionshandel ist unzureichend
Der Luftverkehr wird ab dem Jahr 2012 in den Emissionshandel einbezogen. Der Emissionshandel ist aber zahnlos, da zunächst 85 Prozent der Zertifikate gratis zugeteilt werden. Auch die festgelegte Emissionsobergrenze für den gesamten Flugverkehr liegt nur minimal unter dem bisherigen CO2-Ausstoß. Damit der Emissionshandel im Flugverkehr ein wirksames Instrument zur Verringerung der Emissionen wird, sind starke Verbesserungen nötig.

Null Prozent Mehrwertsteuer auf Flugtickets ist Wettbewerbsverzerrung
Für Bahntickets muss von den Fahrgästen Mehrwertsteuer bezahlt werden. Auch im Endpreis für Benzin und Diesel sind 20 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Einzig Flugtickets sind von der Mehrwertsteuer befreit. Das ist eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Flugreisen. Der Wettbewerb der Verkehrsmittel wird so zugunsten des umweltschädlicheren Flugzeugs verzerrt. Die fehlenden Einnahmen des Flugverkehrs werden derzeit durch Einsparungen oder höhere Steuern in anderen Bereichen kompensiert.

Kerosin ist von Mineralölsteuer befreit
Während für Benzin, Diesel oder Heizöl Mineralölsteuer zu bezahlen ist, sind die Flugkraftstoffe davon befreit. Im Jahr 2009 wurden in Österreich 802 Millionen Liter Flugtreibstoff getankt. Der Verzicht auf eine Kerosinsteuer in Höhe der Mineralölsteuer auf Heizöl bedeutet einen Einnahmenausfall von 79 Millionen Euro pro Jahr. Eine Kerosinsteuer in der Höhe der Mineralölsteuer auf Diesel würde 355 Millionen Euro an Einnahmen bringen. Bei einem Flug von Wien nach Brüssel würde die Kerosinsteuer fünf bis 20 Euro pro Flugticket ausmachen.
Flugabgabe in Österreich ist erster Baustein zu mehr Kostengerechtigkeit
In Österreich soll ab 1. April 2011 die Flugabgabe auf alle Flüge, die von Flughäfen in Österreich starten, eingehoben werden. Die Flugabgabe ist für Hinflüge zu bezahlen. Transitreisen mit einem Anschluss innerhalb von 24 Stunden sind von der Flugabgabe ausgenommen. Die Einnahmen aus der Flugabgabe sollen 90 Millionen Euro pro Jahr betragen und sind ein erster Schritt in Richtung mehr Kostengerechtigkeit.

Flugticketabgabe in Deutschland und anderen Ländern
Deutschland führt Anfang des Jahres 2011 eine Luftverkehrssteuer für alle Flüge von Flughäfen in Deutschland ein. Die Luftverkehrssteuer beträgt für Kurzstrecken 8 Euro, für Mittelstrecken 25 Euro und für Langstrecken 45 Euro. In den Niederlanden wurde eine Flugticketabgabe im Juli 2008 eingeführt und im Juni 2009 wieder abgeschafft. Für Flugverkehrsunternehmen dient die Abgabe in den Niederlanden als Beispiel, das zu Passagierrückgängen geführt hätte. Die Effekte in den Niederlanden waren aber vor allem auf die Weltwirtschaftskrise, die in dieser Zeit den Höhepunkt erreichte, zurückzuführen. Die Flugverkehrsabgaben in Frankreich unterscheiden zwischen Economy- und Business-Klasse. In Frankreich wurde sie im Jahr 2005 eingeführt und beträgt zwischen einem Euro und 40 Euro. In Großbritannien wurde die Abgabe im Jahr 2007 eingeführt und beträgt zwischen 12 und 196 Euro.

Flugabgabe ist ein wichtiger erster Schritt
Auf Ebene der Europäischen Union werden in den nächsten Jahren Richtlinien für die Besteuerung von Energie und für Umsatzsteuer überarbeitet. Im Rahmen dieser Richtlinien ist es wichtig, dass auch der Flugverkehr mit einbezogen wird. Die Initiativen einzelner Staaten wie Österreich, Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu Flugabgaben können ein wichtiger Motor für eine europaweit einheitliche Lösung bei der Mehrwertsteuer auf Flugtickets und bei der Energiebesteuerung von Kerosin sein. Emissionshandel, Kerosinbesteuerung und Mehrwertsteuer auf Flugtickets sind einander ergänzende Instrumente der Flugverkehrsbesteuerung mit dem Ziel von mehr Kostengerechtigkeit.

Abgaben auf Flugverkehr sind sozial gerecht
Je höher das Einkommen, desto mehr wird geflogen. Wird die gesamte Weltbevölkerung betrachtet, so ist festzustellen, dass nicht einmal zehn Prozent davon schon einmal geflogen sind. Selbst im drittreichsten Staat Europas, der Schweiz, sind 16 Prozent der Bevölkerung noch nie geflogen. Flugticketabgaben machen nur einen sehr kleinen Teil des Ticketpreises aus und werden vor allem von den Besserverdienenden bezahlt. In Österreich sind zudem ein Viertel der Flugreisen Geschäftsreisen.
Wichtig ist, dass das Flugzeug dort sinnvoll zum Einsatz kommt, wo es keine adäquate Alternative gibt, etwa bei Überseeflügen. Flugticketabgaben sind ein erster Schritt zu mehr Kostengerechtigkeit und wirken gegen -Billigsttarife auf Kosten der Umwelt.

Quelle: VCÖ-Hintergrundbericht „Flugabgabe in Österreich“, Wien 2010

vcö-empfehlungen

  • Flugabgabe als ersten Schritt Richtung Kostenwahrheit umsetzen
  • Einhaltung und Kontrolle sind einfach und unbürokratisch.
  • Städteverbindundungen mit der Bahn verbessern
  • Billigfluglinien haben mitverursacht, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Städteverbindungen mit der Bahn, beispielsweise nach Brüssel, Paris oder Amsterdam, eingestellt wurden.
  • Kerosinbesteuerung EU-weit einführen
  • Mit Ausnahme von Kerosin wird auf alle fossilen Treibstoffe eine Energiesteuer eingehoben. Es braucht daher eine Kerosin-Besteuerung auf EU-Ebene.
  • Mehrwertsteuer auf Flugtickets einheben
  • Im Rahmen der Überarbeitung der Umsatzsteuer-Richtlinie ist eine europaweite Mehrwertsteuer für Flugtickets einzuführen.
  • Güterverkehr in Flugabgabe einbeziehen
  • Der Güterverkehr ist von der Flugabgabe ausgenommen. Künftig ist daher auch der Güterverkehr zu berücksichtigen.

DI Martin Blum, VCÖ-Verkehrspolitik:

tl_files/vcoe/uploads/Team/vcoe_martin_blum.jpg„Der Flugverkehr genießt derzeit einige Steuerprivilegien. Die Flugkraftstoffe wie Kerosin sind von der Mineralölsteuer befreit. Die Flug-tickets sind von der Mehrwert-steuer befreit. Die Flugabgabe ist ein richtiger Schritt zu mehr Kosten-gerechtigkeit.“

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